Ethische Charta

Evolutio-International unterstützt Projekte, welche aus privater Initiative stammen und einen positiven Einfluss auf das Sozialleben der Gemeinschaft entfalten sollen. Die Ethik unserer Organisation basiert auf universellem Respekt, Nichtdiskriminierung und der Achtung der menschlichen Würde. Das Ziel ist es im Rahmen von Partnerschaften nachhaltige Projekte und lokale Initiativen zu unterstützen.

A / Werte

Evolutio-International privilegiert eine Form von Entwicklungsunterstützung, welche sich in erster Linie auf die Wahrung und der Verbreitung der grundlegenden Menschenrechte, - wie z.Bsp. das Recht in einer gesunden Umwelt zu wohnen, Zugang zu Ressourcen zu haben, einer Arbeit nachgehen zu können, etc. – ,  abstützt und somit benachteiligten Menschen ermöglicht ihre prekäre Situation hinter sich zu lassen und zusammen mit anderen Mitmenschen ein angenehmeres Leben zu gestalten. Damit diese menschenrechtsorientierte Art von Entwicklungsunterstützung eine möglichst große Wirkung innerhalb einer benachteiligten Gemeinschaft entfaltet, unterstützt Evolutio-International vor allem kleine Gruppen und stützt sich auf die folgenden Werte:

Art. 1

Unsere Werte sind diejenigen, welche in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, der Europäischen Konvention für Menschenrechte von 1948, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, der Amerikanischen Menschenrechtskonvention von 1969, der Konvention zur Eliminierung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen von 1979, der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker von 1981 und in der Konvention über die Rechte des Kindes von 1989, definiert wurden.

Art. 2

Keine lokale Initiative, oder Projekt, wird unterstützt, welches die Missachtung von einem im Artikel 1 erwähnten universellen Recht zur Folge haben könnte.

Art. 3

  1. Die Organisation verfolgt kein politisches oder religiöses Ziel. Die Hauptziele unserer Organisation sind Soziales Kapital zu fördern und benachteiligte Gruppen zu unterstützen.
  2. Evolutio-International kann ausschliesslich Anspruch auf das Zurückerstatten ihrer Unkosten und einer bescheidenen Entlöhnung für administrative Tätigkeiten erheben. Das heisst, die Tätigkeit der Organisation soll nicht lukrativ sein.

Art. 4

Sämtliche Interventionen seitens unserer Organisation basieren auf der Achtung des Individuums und den kulturellen Sondergegebenheiten. Daraus erfolgt, dass die Mitarbeiter unseres Netzwerkes vor Ort vornehmlich Einheimische sind.

B / Projekte und Lokale Initiativen

Heutzutage, in der Ära der Emanzipation der Entwicklungsländer, erscheint der Gebrauch der Bezeichnung Projekt immer weniger angebracht um die Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit zu umschreiben. Zur Zeit der Entkolonialisierung verstand man unter dem Begriff Projekt noch eine Art von Mission im Bereich der Entwicklungshilfe, welche ausschließlich von einem industrialisierten Land  angeregt wurde. Oftmals ignorierten diese Projekte die fundamentalen Bedürfnisse der lokalen Bevölkerungen und wurden auf experimentale Weise durchgeführt, was für einige Entwicklungsländer verheerende Folgen hatte.

Wenn wir heute den Begriff Projekt verwenden, dann verstehen wir darunter ein Konzept, einen präzisen Aktionsplan, welcher von Evolutio-International selber oder gegebenenfalls von einer Partnerorganisation vor Ort geschaffen wurde, mit dem Ziel eine positive Wirkung innerhalb  benachteiligter Gruppen zu erzielen. Wenn wir jedoch davon sprechen lokale Initiativen zu unterstützen, dann bezeichnen wir damit Ideen und Aktionspläne, welche uns von lokalen Gruppen vorgestellt wurden und mit den Hauptzielen unserer Organisation übereinstimmen. Anders gesagt, geht es darum Leute zu unterstützen welche Ideen haben, jedoch nicht über die nötigen Ressourcen verfügen, um sie umzusetzen.

Art. 5

Jedes Projekt/lokale Initiative muss eine Mindestdauer haben (Frage der Nachhaltigkeit), welche es erlaubt das festgelegte Ziel zu erreichen.

Art. 6

Wir unterstützen ausschliesslich Gruppen; Familien inbegriffen.

Art. 7

Ein Projekt darf weder der Spekulation, noch einem unmoralischen Zweck dienen.

Art. 8

Es wird keine lokale Initiative / Projekt unterstützt welche/s eventuell Mitmenschen gefährden könnte; falls sich herausstellen sollte, dass ein Projekt einen negativen Einfluss auf die lokale Gemeinschaft hat, das heisst gegen die Grundziele (siehe Artikel 3 unsere Statuten) verstösst, kann jegliche finanzielle oder sonstige Form von Unterstützung per sofort suspendiert, oder  gänzlich eingestellt werden.

Art. 9

Die unterstützten lokalen Initiativen / Projekte funktionieren wenn möglich mit lokalen materiellen Ressourcen.

Art. 10

In keinem Fall sollen im Rahmen eines Projektes/einer lokalen Initiative Kinder angestellt werden. Ein Projekt welches die Schaffung von Arbeit für Jugendliche mit einem Mindestalter von fünfzehn Jahren vorsieht, kann jedoch unterstützt werden.

C/ Finanzierung

Art. 11

Die Rückzahlung des Kredites ist ein wichtiges Instrument, das uns erlaubt die rückerstattete Summe effizient in neue nachhaltige Projekte/lokale Initiativen zu investieren  (Frage der Eigendynamik).

Art. 12

Afin de garantir le bon fonctionnement d'Evolutio-International, une participation modeste aux frais administratifs pourrait s’avérer nécessaire.

Art. 13

Die Rückzahlung von unterstützten lokalen Initiativen / Projekten privaten oder öffentlichen Charakters (z.Bsp. Partnerschaft mit einer Schule), kann auch in Form von Naturalien oder Soziales Kapital (z.Bsp. sich verpflichten ein Projekt/Initiative einige Personen gratis auszubilden) erfolgen. Dies muss von Fall zu Fall neu verhandelt werden.

Art. 14

Die Kostenabrechung eines/r lokalen Initiative / Projekt muss transparent und jederzeit verifizierbar sein. Dies setzt voraus, dass die Nutzniesser ein Ausgabenbüchlein führen.

Art. 15

Es muss ein regelmässiger Kontakt zwischen den Teilnehmern und den Verantwortlichen eines Projektes/lokalen Initiative gewährleistet sein.

Art. 16

Der aufgenommene Mikrokredit wird solidarisch zurück bezahlt, das heisst im Namen der ganzen Gruppe von Nutzniessern. Falls jedoch die Rückbezahlung des Kredites nicht möglich sein sollte, wird das Exekutivkomitee von Evolutio-International die Gründe dafür untersuchen und behält sich das Recht vor, die Rückerstattung zu suspendieren, oder gegebenenfalls gänzlich darauf zu verzichten. Letzteres gilt vor allem in Fällen höherer Gewalt (Dürre, Tod, Krankheiten, Insektenplage etc.).

D / Finanzierung von Evolutio-International durch Dritte

Damit Evolutio-International besser seine Aktivitäten finanzieren, seine Unabhängigkeit beibehalten, und seinen Werten treu bleiben kann, muss die Organisation ihre Ressourcen diversifizieren. Demnach können Gelder sowohl aus der öffentlichen Hand als auch aus dem Privatsektor stammen. Heutzutage gibt es immer  mehr Unternehmen, die sich eine gewisse soziale Verantwortung auferlegen und vermehrt nichtgewinnorientierte Organisationen unterstützen. Evolutio-International begrüsst diese Tendenz, kann aber aus Gründen der Kohärenz und der Glaubwürdigkeit ausschliesslich finanzielle Unterstützung annehmen, welche von Unternehmen stammt, deren wirtschaftliche Tätigkeit mit den Grundwerten und dem Wirkungsbereich von Evolutio-International vereinbar sind.

Bevor Evolutio-International irgendeine Form von Unterstützung annimmt, muss sie sich demzufolge zuerst vergewissern, dass verschiedene Bedingungen erfüllt sind:

I. Sponsoring

Art. 17

  1. Das Annehmen jeglicher Form von Unterstützung kann Evolutio-International in keiner Weise daran hindern zur Praxis oder Tätigkeit von Unternehmen Stellung zu nehmen (Frage der Unabhängigkeit).
  2. Finanzielle Unterstützung, welche von Dritten kommt, gibt in keiner Weise Anrecht auf Einflussnahme in die Projekt-/lokale Arbeit von Evolutio-International.

Art. 18

Unter finanzieller Hilfe verstehen wir alles, was Schenkungen oder Sponsoring (aus öffentlicher Hand und/oder aus Privatsektor), staatlichen Mittel, Vermächtnisse, oder anderer Form von kostenloser (oder teilsvergüteter) Leistung stammt, welche uns ein Unternehmen, eine Privatinstitution oder der Staat anbietet.

Art. 19

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen Sponsoring und jeglicher anderer Form von Unterstützung, welche von Unternehmen und Privatinstitutionen stammt. Unter Sponsoring verstehen wir jegliche Form von Zusammenarbeit zwischen Evolutio-International und einem Unternehmen oder einer Privatinstitution, welche es beiden Seiten erlaubt aus der Zusammenarbeit einen Nutzen zu ziehen (Win-Win Situation). Wenn sich also zum Beispiel Evolutio-International in der Öffentlichkeit Seite an Seite mit einem Sponsor präsentiert (auf Plakaten, in Inseraten etc.), wird Evolutio-International, - dank seiner ethischen und sozialen Dimension -, eine Art von Werbeträger für die Sponsoren (Unternehmen). Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass die Annahme von Unterstützung an folgende Bedingungen gebunden ist:

  1. Jeder Sponsor wird grundsätzlich akzeptiert, vorausgesetzt, dass dessen Aktivität weder offensichtlich im Widerspruch mit einem der Wirkungsbereiche (Gesundheit, Erziehung, Wirtschaft, Umwelt, Kultur, Sport; siehe Art. 3 der Statuen) von Evolutio-International steht, noch in irgend sonst einer Weise mit dem Ziel der humanen, sozialen, respektablen und würdevollen  Entwicklung von Evolutio-International unvereinbar wäre.
  2. Alle Sponsoren die aus der Rüstungs- und Suchtmittelindustrie (Tabak, Alkohol etc.), des Nuklear- und Erdöl Energiesektors und dem Spiel- und Casinogeschäft herstammen, sind als potentielle Sponsoren ausgeschlossen.

Art. 20

Es versteht sich von selbst, dass Name und Logo des Sponsors im Zusammenhang mit dem von ihm (mit-) unterstützten lokalen Initiative / Projekt, oder der (mit-) finanzierten  Infrastruktur von Evoluti-International in den Dokumenten (Internetseite etc.) stets zitiert werden.

II. Andere Form von Unterstützung von privaten Unternehmen und Institutionen

Art. 21

Verschiedene Formen von Unterstützung, die von Unternehmen oder Privatinstitutionen stammen, sind nicht, oder kaum an eine Gegenleistung gebunden. Es handelt sich hiermit vor allem um Geldschenkungen, Schenkungen in Form von Naturalien, Dienstleistungen (wie z. Bsp. Gratisannoncen, etc.), die Mittel eines Mitarbeiters eines Unternehmens, und Mittel die aus Stiftungen stammen.

  1. Von Unternehmen, welche eine Tätigkeit ausüben, die offensichtlich im Widerspruch zu den Wirkungsbereichen und der Zielsetzung von Evolutio-International stehen,  können nur finanzielle Schenkungen, oder solche in Form von Naturalien angenommen werden, die von den Mitarbeitern stammen.

III. Evolutio-International behält sich das Recht vor Unterstützung abzulehnen

Art. 22

Im Zweifelsfall behält sich Evolutio-International das Recht vor, jegliche Form von Unterstützung eines Unternehmens abzulehnen, falls dieses eine wirtschaftliche Aktivität ausübt, die den Wirkungsbereich und das Ziel der Organisation schmälern könnte.

Nos sponsors 2022-2023

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